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Tätigkeitsschlüssel-Online








Maßgebend ist allein die derzeit ausgeübte Tätigkeit, also weder der erlernte Beruf (wenn er von der jetzigen Tätigkeit abweicht) noch ein früher ausgeübter Beruf.

Beispiel: der Arbeitnehmer hat den Beruf Kraftfahrzeugmechaniker/in erlernt, zum Zeitpunkt der Meldung ist er jedoch als Berufskraftfahrer/in tätig: Verschlüsselung als Berufskraftfahrer/in.

Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für eine/n Beschäftigte/n zu, wählen Sie bitte die Bezeichnung, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Wird die gesuchte Tätigkeitsbezeichnung nicht gefunden, so suchen Sie bitte eine andere möglichst genau zutreffende Bezeichnung aus.

Vergessen Sie bitte nicht, vor jeder Meldung erneut zu prüfen, ob die für die/den Beschäftigte/n vorgesehene Schlüsselzahl noch zutrifft. Falls sich durch Umsetzung im Betrieb, Änderung der Tätigkeit usw. die Berufsbezeichnung geändert hat, ermitteln Sie die neue zutreffende Schlüsselzahl. Dies gilt vor allem für die Angaben in der Meldung zum 31. Dezember jeden Jahres (Jahresmeldung).

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